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(Aus der Kolumne "Was ich so denk" , für die Oberpfälzer Tageszeitungen Der neue Tag“," Amberger Zeitung“ und „Sulzbach-Rosenberger Zeitung“)
Nachlässige Patienten sind Krankenversicherte, die unnötiges Geld kosten, weil sie durch ihre Nachlässigkeit in der Gesundheit nachlassen. Die Nachlässigen vernachlässigen nachlässig und mit sträflicher Lässigkeit vorsorgliche Arztbesuche, die sie zuverlässig in der Gewissheit bestärken könnten, dass die Beendigung des Lebens mittels Sterbens in Betracht gezogen werden muss.

Anders ausgedrückt: Dem Nachlässigen ist der Zeitpunkt des Hinterlassens seines Nachlasses und der Grund, woran das dereinst liegen wird, wurscht. Dabei ist die Menschheit drauf und dran, sogar die Untersuchungen an Ungeborenen über die Zeugung hinaus zurück zu verfolgen. Beispielsweise könnte eine Augäpfelausleuchtung mit anschließender Zellstoffentnahme bei Mann und Frau über die Zellkernzertrümmerung in der Chromosomenzentrifuge zutage fördern, dass das noch ungezeugte Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Alter von 97 Jahren wegen einer chronischen Arthritis aus dem Rollstuhl fallen und an Genickbruch sterben wird.

Soll man mit einem solchen Risiko behaftete Kinder in die Welt setzen lassen? Müsste man nicht vielmehr die Eltern und deren Nachfahren mit einer Sippenhaftung belegen, wenn sie sich wider besseres Wissen für ein Altersarthritiskind entscheiden? Nachlässigkeiten in der Vorausplanung des eigenen Schicksals dürfen nicht hingenommen werden. Deshalb müssen Vorsorgeuntersuchungsschwänzer bei Ausbruch vorsorglich nicht erkannter Krankheiten mit einer Schwerkrankenabgabe belegt werden. Die Geschwürgebühr wird erst mit der Erkrankung fällig. Die vorsorgende Wirkung besteht somit aus abschreckenden Privatinsolvenzen von Schwerstkranken zur Warnung der Hinterbleibenden. Warum soll man auch den Brunnen zuschütten solange das Kind noch nicht brennt?

Es ist doch viel publikumswirksamer, wenn man Wasser in den Brunnen pumpt, sobald das Kind drin liegt. Der Schwererkrankungszoll wird aber nur bei den Diagnosen fällig, die man vorher hätte diagnostizieren können. Welche das im Detail sind, darüber wird noch gestritten. Deshalb können aus der Analyse der Krankengeschichte je nach Durchhaltevermögen des Kranken schnell ein paar Prozessjahre werden. Das komplizierte Krankenbußgeldverfahren wird, wenn es schon zu sonst nichts taugt, die Verwaltungskosten erhöhen. Zu den Verwaltungskosten kommen die Verkalkungskosten, die durch die zunehmende Vergreisung und Demenz der Gesellschaft entstehen. Verkalkung kann auch geistige Schäden bei Leuten hervorrufen, die politisch etwas zu entscheiden haben. Verkalkte verrechnen sich gewaltig. Deshalb heißt es auch „verkalkulieren“.
Somit gehört eine Schwerkrankenstrafsteuer und alles was sie verursacht in die Rubrik Verkalkungskosten.