StartseiteDie MusikantenNachrichtenAuszeichnungenReferenzenAuftritteBilderKostprobenKolumneBücherGästebuch

Kolumne:

Vinzenz Festlmeier

Schwarz-Rot-Gold-Rausch

Der Google-Tipp

Kulturtipps - Best of

Fastnachtsprediger

Römerlatein

Rehlein-Infanterie

Zoigl-Boutique Weiblmeier

Papa Staat

Steuer-frei

Mehrweg-Einweg-Irrweg

Regionale Wirtshaus...

Im Schatten der Yacht

Flurstück-Touristik Opf

Maisfeld

Starkbierfestfasten

Hint' höher wie vorn

Bewerbung nach Oberbayern

Müllionen, Mülliarden

Kolumnen 2008

Kolumnen 2007

Kolumnen vor 2007

Allgemein:

Startseite

Sitemap

Kontakt

Impressum

Weitersagen

Pressebereich

(Aus der Kolumne "Was ich so denk" , für die Oberpfälzer Tageszeitungen Der neue Tag“," Amberger Zeitung“ und „Sulzbach-Rosenberger Zeitung“)

Das deutsche Einwegpfandsystem trägt seinen Namen völlig zu Unrecht. Die Bezeichnung „Einweg“ ist - gelinde gesagt - eine arglistige Vorspiegelung falscher Tatsachen, denn von „ein Weg“ kann überhaupt keine Rede sein. Im Gegenteil!

Die Verpackungsverordnung für die Pfandpflicht von Einweggetränkeverpackungen ist eine Mehrweg-Irrweg-Verordnung, die durch Millionen von verschiedenen PET-Flaschen, Sprudeldosen, Eisteeglastüten bis hin zu immer wieder anders geriffelten Flüssigkeitseinhausungen so viele vergebliche Einweg-Rückwege mit sich gebracht haben dürfte, dass durchschnittlich pro Einwegpfandflasche eine Tankfüllung Treibstoff aufgewendet werden muss, um den für das leere Einwegpfandbehältnis richtigen Einweggetränkeverpackungs-Rückhändler zu finden.

An den Saftladenirrfahrten anlässlich einer ordnungsgemäßen Pfandflaschenrückgabe nach der bereits genannten „Verpackungsverordnung (VerpackV)“ sind bisher alle Navigationssysteme der Welt gescheitert. Es gibt Berichte von Urlaubern in Deutschland, die erst Wochen später aus ihrem Jahresurlaub zurückfanden, da sie an der Suche nach systemgerechten Einwegpfand-Annahmestellen kläglich scheiterten.

Von welchem System da die Rede ist? Na ja – das System ist ganz einfach und schnell erklärt: PET-Flaschen blau gekräuselt bis grün bestrahlt, pampelmusenförmige Böden mit maximal neuneinhalb Diagonalkerben werden nur in ALDI-Filialen mit linksdrehendem Laserschacht angenommen. PET-Flaschen der Nordwestdeutschen Spülbecken AG bis zu 7,8 Zoll Bauchmaß, Schraub- und Schnappverschluss gekröpft bis 45 Grad, Flaschenöffnung oben mit Tropfenmaserung „Nachtregen“ nur in NORMA-Niederlassungen, ebenerdig, bis 500 Meter Hallenumfang, beim Staplerfahrer abgeben. PENNY-Märkte in Orten ab 3.449 Einwohner abwärts sind ausschließlich zur Annahme von Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen mit den Nummern 111.111.001 bis 111.111.002 (Deutsches Patentamt) verpflichtet. Eisteebeutel aus Stahlblech unterliegen der Rückführung über die Fresh & Free Shops an den Bundesautobahnen (nur Fahrtrichtung Nord-Süd).

In der Gegenrichtung beschäftigen die Shell-Tankstellen dafür ausgebildete Leergut-Werker. Schlecker-Märkte unter 200 Quadratmeter Ladenfläche sammeln lediglich PET-Bierwürfel „Köterhofer Lackmusfeige“ aus dem eigenen Sortiment über Babyklappen benachbarter Krankenhäuser. LIDL überwacht neben seinen Mitarbeitern nur den Klarsichtflaschenrücklauf 0,33 bis 1,5 l, extrem transparent, dünnwandig, abhörgeeignet und nicht ohne Normmarkierung der DPG GmbH. Was heißt DPG GmbH? „Deutsche Pfandsystem GmbH“ oder doch „Deutsche Pfandödem GmbH“? Nein: „Deutsche Pfandproblem GmbH“!